Höhe des Mindestlohns
Ab dem 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 EUR pro Stunde. Ab 1.1.2027 steigt dieser sodann auf 14,60 EUR pro Stunde.
Infolgedessen erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 EUR auf 603 EUR. Ab 1.1.2027 auf 633 EUR. Die jährliche Verdienstgrenze liegt damit ab 1.1.2026 bei 7.236 EUR (12 × 603 EUR).
Änderungen am Freibetrag
Für das Steuerjahr 2026 gelten voraussichtlich folgende Freibeträge in der Lohnabrechnung:
Zusätzlich bleibt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) bei 2.928,00 EUR (1.464,00 EUR je Elternteil). Daraus ergibt sich ein gesamtsteuerlicher Kinderfreibetrag von 9.756,00 EUR pro Kind (4.878,00 EUR je Elternteil). Die erhöhten Freibeträge werden für das gesamte Jahr 2026 im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Steuerliche Regelungen und Abgaben bei Minijobs
Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch zahlen die meisten Minijobber*innen keine eigenen Steuern, da der Arbeitgeber die Steuer häufig pauschal übernimmt. Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs:
603-Euro-Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung):
Kurzfristiger Minijob:
* Die aufgeführten Inhalte spiegeln den jeweiligen Rechtsstand wider. Es handelt sich hierbei um keine aktive Beratung. Die Dokumente sollen Ihnen als Informationen dienen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Umsetzung einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen hierfür auch gerne zur Verfügung.
Steuerberater
—–
Fachberater für Internationales Steuerrecht,
MBA (International Taxation),
LL.M. (corp. restruc.),
Dipl. oec., APCIT (IBFD)
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Partner
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