Steuerliche Registrierung ihres Unternehmens

Die steuerliche Registrierung ist ein essenzieller Schritt für jedes neu gegründete Unternehmen. Sie ermöglicht es den Behörden, das Unternehmen steuerlich zu erfassen und die korrekte Abführung von Steuern sicherzustellen. Dieser Prozess umfasst die Anmeldung beim Finanzamt, die Zuteilung einer Steuernummer und die Festlegung der relevanten Steuerarten. In diesem Text werden wir die grundlegenden Schritte und Bedeutung der steuerlichen Registrierung beleuchten, um ihnen bei einem reibungslosen Start in die Geschäftswelt zu helfen.

Wieso muss ich mein Unternehmen steuerlich registrieren

Die steuerliche Registrierung Ihres Unternehmens ist aus mehreren wichtigen Gründen erforderlich:

  1. Identifikation und Zuordnung: Durch die Registrierung kann das Finanzamt ihr Unternehmen eindeutig identifizieren und die entsprechenden steuerlichen Pflichten Ihnen zuweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre geschäftlichen Aktivitäten korrekt erfasst werden und Sie die richtigen Steuern zahlen.
  2. Steuerliche Verpflichtungen: Die Registrierung ist der erste Schritt, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie ermöglicht es den Finanzbehörden, die für Ihr Unternehmen relevanten Steuerarten festzulegen, wie z.B. die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer oder Gewerbesteuer.
  3. Rechtliche Konformität: Die steuerliche Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß anzumelden und ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldbußen oder anderen Sanktionen führen.
  4. Berechnung und Zahlung von Steuern: Die Registrierung ermöglicht es Ihnen, korrekt berechnete Steuerbeträge abzuführen. Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit können Sie verpflichtet sein, Umsatzsteuer von Ihren Kunden zu erheben und diese an das Finanzamt weiterzuleiten. Das Finanzamt verlangt bei der steuerlichen Registrierung außerdem eine Umsatz- und Gewinnschätzung für das erste und zweite Geschäftsjahr. Auf dieser Basis legt das Finanzamt Steuervorauszahlungen fest, die quartalsweise fällig sind
  5. Erhalt einer Steuernummer: Während des Registrierungsprozesses erhalten Sie eine eindeutige Steuernummer. Diese Nummer wird zur Identifikation Ihres Unternehmens in allen steuerlichen Angelegenheiten verwendet, von der Abgabe von Steuererklärungen bis zur Kommunikation mit den Finanzbehörden.
  6. Voraussetzung für den Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: Das Vorliegen einer Steuernummer, die sich aus der steuerlichen Registrierung ergibt, ist eine Bedingung, um unternehmerisch tätig zu werden. So setzt bereits die korrekte Rechnungsstellung die Verwendung der Steuernummer verpflichtend voraus.

Zusammengefasst ist die steuerliche Registrierung unerlässlich, um Ihr Unternehmen legal zu betreiben, steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen und konformen Geschäftstätigkeit.

Wo und wie registriere ich mein Unternehmen?

Um ihr Unternehmen steuerlich zu registrieren, sind folgende Schritte notwendig:

  • Identifizieren Sie, das für Sie zuständige Finanzamt. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, hängt in der Regel vom Sitz Ihres Unternehmens oder Ihrer gewerblichen Niederlassung ab.
  • Sammeln Sie benötigte Informationen, wie z.B. Firmenname, Geschäftsadresse, Rechtsform, Handelsregisternummer (falls vorhanden) und Tätigkeitsbeschreibung.
  • Bereiten Sie erforderliche Dokumente, wie z.B. Gründungsurkunden, Handelsregistereinträge und Identifikationsnachweise für den Geschäftsführer vor

Wichtig: Die benötigten Dokumente und Informationen variieren je nach Rechtsform ihres Unternehmens

  • Registrieren Sie ihr Unternehmen: Ab 2021 ist vorgeschrieben, den Erfassungsbogen mit Hilfe der Finanzverwaltungssoftware ELSTER.de auszufüllen und zu übermitteln.

Alternativ können Sie auch unseren digitalen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ihres Unternehmens ausfüllen. Wir erledigen dann den Rest für Sie.

Unser steuerlicher Erfassungsbogen:

https://willkommenbeisup.de/informationen-zur-steuerlichen-registrierung-ihres-unternehmens/

Bitte beachten Sie ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anzumelden, sofern Sie kein Freiberufler sind. Wenn Sie dazu Fragen haben stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Welche Dokumente sind für die Registrierung nötig?

  • Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften
  • Kopie des Handelsregistereintrags, sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Geschäftsführers oder der gesetzlichen Vertreter.
  • Kopie der Gewerbeanmeldung, die beim örtlichen Gewerbeamt eingereicht wurde.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Im Rahmen der steuerlichen Registrierung kann auch direkt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden, sofern diese benötigt wird.

Notwendig ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Sie, wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU unternehmerisch tätig werden. Insofern bietet es sich an, stets direkt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Andernfalls müssen Sie diese später beantragen und erneut einige Wartezeit in Kauf nehmen.

Schätzung des Umsatzes und des Gewinns

Das Finanzamt verlangt bei der steuerlichen Registrierung eine Umsatz- und Gewinnschätzung für das erste und zweite Geschäftsjahr. Auf dieser Basis legt das Finanzamt Steuervorauszahlungen fest, die quartalsweise fällig sind. Bei ihren Überlegungen müssen Sie Folgendes bedenken: Schätzen ihre Umsätze zu optimistisch, kommen hohe Vorauszahlungen auf Sie zu. Setzen Sie den Wert zu niedrig an, müssen Sie unter Umständen viele Steuern nachzahlen. Daher ist eine konservative, eher vorsichtigere Schätzung ratsam. Läuft das erste Geschäftsjahr jedoch viel besser als angenommen, sollten Sie rechtzeitig Rücklagen für die Steuernachzahlungen bilden und ihrem Finanzamt den geschäftlichen Erfolg melden, damit es ihre Vorauszahlungen anpassen kann.

Soll- oder Ist-Versteuerung

Bei der Registrierung müssen Sie zwischen der Soll- oder der Ist- Versteuerung wählen.

Bei der Soll-Versteuerung zahlen Sie die fällige Umsatzsteuer direkt, nachdem sie die Rechnungserstellung an den Kunden vorgenommen haben. Entscheidend für die Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist hier also das Rechnungsdatum, nicht das Datum des Geldeingangs.

Bei einer Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer hingegen erst dann an das Finanzamt abgeführt, wenn sie tatsächlich vom Kunden bezahlt worden sind – und somit nicht direkt im Anschluss der Rechnungsstellung.

Insbesondere für Gründer und kleine Unternehmen hat die Ist-Versteuerung einen entscheidenden Vorteil. Sie haben mehr Sicherheit in Sachen Liquidität. Besonders bei vielen Aufträgen und größeren Beträgen, bei denen eine hohe Umsatzsteuer anfällt, müssen Sie nicht über Wochen hinweg die entsprechend hohe Summe der Umsatzsteuer vorstrecken.

Kleinunternehmerregelung

Bei der steuerlichen Registrierung besteht im Fragebogen die Option, die Kleinunternehmerregelung auszuwählen. Gemäß der Kleinunternehmerregelung sind Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreit, solange ihr Jahresumsatz des Vorjahres unter 22.000 und des laufenden Jahres unter 50.000 Euro liegen. Wenn die Umsätze diese Grenze nicht überschreiten, müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen.

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung sind:

  1. Vereinfachte Buchführung: Kleinunternehmer müssen keine umfangreichen Umsatzsteuervoranmeldungen oder -erklärungen abgeben. Dies vereinfacht die Buchhaltung und den administrativen Aufwand erheblich.
  2. Keine Umsatzsteuerabführung: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies bedeutet, dass sie den vollen Betrag ihrer Einnahmen behalten können, ohne einen Teil für die Umsatzsteuer zurücklegen zu müssen.
  3. Preisvorteil: Kleinunternehmer können ihre Dienstleistungen oder Produkte oft zu niedrigeren Preisen anbieten, da sie keine Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis aufschlagen müssen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Das bedeutet, dass sie die von ihnen selbst gezahlte Umsatzsteuer auf Einkäufe und Ausgaben nicht als Vorsteuer geltend machen können, um sie von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen.

Wenn Sie sich im Fragebogen gegen die Kleinunternehmerreglung entscheiden, können sie die Regelung erst 5 Jahre nach der Gründung wieder wählen. Deshalb ist eine gute Abwägung zu Beginn nötig.

* Die aufgeführten Inhalte spiegeln den jeweiligen Rechtsstand wider. Es handelt sich hierbei um keine aktive Beratung. Die Dokumente sollen Ihnen als Informationen dienen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Umsetzung einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen hierfür auch gerne zur Verfügung.

Diesen Inhalt empfehlen:

Ihr Ansprechpartner

Dr. Benjamin S. Cortez

Dr. Benjamin S. Cortez

Steuerberater
—–
Fachberater für Internationales Steuerrecht,
MBA (International Taxation),
LL.M. (corp. restruc.),
Dipl. oec., APCIT (IBFD)
—–
Partner

Ihr Ansprechpartner

Dr. Benjamin S. Cortez

Dr. Benjamin S. Cortez

Steuerberater
—–
Fachberater für Internationales Steuerrecht,
MBA (International Taxation),
LL.M. (corp. restruc.),
Dipl. oec., APCIT (IBFD)
—–
Partner

* Die aufgeführten Inhalte spiegeln den jeweiligen Rechtsstand wider. Es handelt sich hierbei um keine aktive Beratung. Die Dokumente sollen Ihnen als Informationen dienen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Umsetzung einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen hierfür auch gerne zur Verfügung.

Diesen Inhalt empfehlen: