Ab dem 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 EUR pro Stunde.
Infolgedessen erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 EUR auf 556 EUR. Die jährliche Verdienstgrenze liegt somit bei 6.672 EUR.
Änderungen am Freibetrag
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 am 22.11.2024 zugestimmt. Das Gesetz sieht folgende Änderungen für die Lohnabrechnung 2024 vor:
Die erhöhten Freibeträge gelten rückwirkend ab dem 01.01.2024. Mit der Dezember-Abrechnung wird eine Differenzermittlung für das gesamte Jahr 2024 vorgenommen. Daher werden die höheren Freibeträge für das Jahr 2024 ausschließlich in der Lohnabrechnung Dezember 2024 berücksichtigt.
Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch zahlen die meisten Minijobber*innen keine Steuern, da die Arbeitgeber die Steuerabführung übernehmen. Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs:
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auf der zentralen Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie alle relevanten Informationen rund um den Mindestlohn. So finden u.a. fremdsprachige Hinweise zum Mindestlohn, Hinweise zu den Dokumentationspflichten, wie mit dem Mindestlohn bei Praktika umzugehen ist sowie ergänzende Links u.a. zur Mindestlohn-Hotline.
» Infos Mindestlohn – BMAS
» Mindestlohnrechner
» Mindestlohn FAQ
* Die aufgeführten Inhalte spiegeln den jeweiligen Rechtsstand wider. Es handelt sich hierbei um keine aktive Beratung. Die Dokumente sollen Ihnen als Informationen dienen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Umsetzung einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen hierfür auch gerne zur Verfügung.
Steuerberater
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Fachberater für Internationales Steuerrecht,
MBA (International Taxation),
LL.M. (corp. restruc.),
Dipl. oec., APCIT (IBFD)
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