Zum 01.07.2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht der Regierungsentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vor. Bis die Maßnahmen zum 01.07.2023 beschlossen sind, können sich noch Änderungen ergeben.
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:
Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall gleich.
Nachweis über Anzahl und Alter der Kinder erforderlich
Damit für Sie der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 berücksichtigt werden kann, sind Sie verpflichtet, uns einen Nachweis in geeigneter Form (z. B. Geburtsurkunde) über die Anzahl der Kinder und deren Alter zuzusenden.
Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Lassen Sie uns daher auch in diesem Fall einen Nachweis Ihrer Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) zukommen.
Füllen Sie den Bogen über den Nachweis der Elterneigenschaft entsprechend aus und legen Sie eine Kopie des Nachweises Ihrer Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) bei. Wir benötigen die Unterlagen bis [Auswahl: spätestens x Tage vor der Lohnabrechnung, zur Lohnabrechnung, zum Datum x] per [Auswahl: E-Mail, Brief …].
Bei Fragen kommen Sie auf uns zu. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe und beantworten Ihre Fragen.
* Die aufgeführten Inhalte spiegeln den jeweiligen Rechtsstand wider. Es handelt sich hierbei um keine aktive Beratung. Die Dokumente sollen Ihnen als Informationen dienen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Umsetzung einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen hierfür auch gerne zur Verfügung.
Steuerberater
—–
Fachberater für Internationales Steuerrecht,
MBA (International Taxation),
LL.M. (corp. restruc.),
Dipl. oec., APCIT (IBFD)
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Partner
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