Ab Okt. 25: Zwingender Abgleich des Empfängers bei Überweisungen

Der Gesetzgeber hat eine Neuerung bei SEPA-Überweisungen eingeführt, die ab dem 5. Oktober 2025 Anwendung findet, über die wir Sie informieren möchten.

Worum geht es?
Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Banken sind somit zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die vsl. ab dem 5. Oktober 2025 wirksam wird und ab dem 9. Oktober 2025 gesetzlich verpflichtend ist.

Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung folgt einem Ampelsystem:

  • Übereinstimmung (Match): grün
  • Mit Abweichungen (Close-Match): gelb
  • Keine Übereinstimmung (No-Match): rot

Wichtig: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.

WAS PASSIERT MIT ÜBERWEISUNGEN, BEI DENEN NAME UND IBAN NICHT ÜBEREINSTIMMEN?
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie – wie es auch bislang der Fall ist.

Was ändert sich bei Zahlprozessen?
So wirkt sich die Empfängerüberprüfung für Sie aus:

  • Für SEPA-Einzelüberweisungen ist die Prüfung verpflichtend.
  • Für SEPA-Sammelüberweisungen ist die Prüfung optional. Hier haben Sie in der Regel die Entscheidung zu sogenannten „Opt-In“ oder „Opt-Out“.
  • Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen direkt im Programm angezeigt. Sie entscheiden dann, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.
  • Hinweis: Klären Sie folgende Fragen am besten noch vor Inkrafttreten von VoP in Ihrem Unternehmen. Wenn Ihr steuerlicher Berater Zahlungsaufträge für Sie übermittelt, müssen folgende Fragen auch mit Ihrer Kanzlei abgestimmt werden:

  • Sollen Sammelzahlungen im Opt-In oder Opt-Out übermittelt werden?
  • Wie soll mit Close-Matches umgegangen werden?
  • Wie sollen No-Matches behandelt werden?
  • Wie wird mit Sammelzahlungen verfahren, die mit Opt-In eingereicht wurden und Close-Matches oder No-Matches enthalten?
  • WAS MÜSSEN SIE TUN?
    Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden. Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:

  • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.
  • Tipp: Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.

    UNTERSTÜTZUNG UND WEITERE INFORMATIONEN
    Details und Updates rund um das Thema finden Sie hier:

    DATEV Infoseite „VoP bei SEPA-Überweisungen“
    VoP: SEPA-Zahlungen sicher abwickeln ab Okt 2025 | DATEV

    DATEV Hilfe-Video
    https://youtu.be/e8j6jclFU1Q?si=JyE-VjGzt0XBqFsO

    DATEV FAQ VoP
    FAQ zu Payment mit DATEV & VoP | DATEV

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    * Die aufgeführten Inhalte spiegeln den jeweiligen Rechtsstand wider. Es handelt sich hierbei um keine aktive Beratung. Die Dokumente sollen Ihnen als Informationen dienen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Umsetzung einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen hierfür auch gerne zur Verfügung.

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    Dr. Benjamin S. Cortez

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    Fachberater für Internationales Steuerrecht,
    MBA (International Taxation),
    LL.M. (corp. restruc.),
    Dipl. oec., APCIT (IBFD)
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