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Internationales Steuerrecht

Neuer Beitrag: Wichtige Informationen zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG für Unternehmen

Unternehmen, die Zahlungen an ausländische Künstler, Sportler oder Lizenzgeber leisten, sollten sich des Risikos bewusst sein, das durch den Quellensteuerabzug nach § 50a EStG entsteht. Diese Regelung erfordert, dass Vergütungsschuldner in Deutschland eine Steuer einbehalten, bevor sie Zahlungen an Personen oder Unternehmen ohne Wohnsitz in Deutschland vornehmen. …

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Komplexe Herausforderungen erfordern ein eingespieltes Team mit vielfältigem Know-how. Schlecht und Partner bündelt unterschiedliche fachliche Kompetenzen zu einem leistungsstarken, interdisziplinären Beratungsansatz.

Seit über zwei Jahrzehnten begleiten wir mittelständische Unternehmen als verlässlicher Partner – mit maßgeschneiderten Lösungen in der Steuerberatung, bei Transaktionen und Finanzanalysen sowie in der Wirtschaftsprüfung.

Von unseren Standorten in Stuttgart, München und Nürnberg aus betreuen wir Mandanten bundesweit – mit einem praxisorientierten Verständnis für betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragestellungen. Unsere umfassende Erfahrung in der Mittelstandsberatung und tiefgreifende Branchenkenntnis schaffen dabei die Basis für nachhaltigen Erfolg.

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